Am Mittwoch fällte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem bisher einzigartigem Prozess sein Urteil und sprach der Ex-Frau eines Lottogewinners aus Mönchengladbach die Hälfte seines Gewinns zu. Die Rentnerin kann sich nun über 242.500 Euro freuen.
Wie ist es dazu gekommen?
Am 5. November 2008 traf Hermann N. das Lottoglück. Er gewann mit sechs Richtigen eine knappe Millionen, exakt 956.333 Euro. Von seiner Ehefrau lebte er zu diesem Zeitpunkt bereits acht Jahre getrennt. Auf dem Papier war das Paar jedoch nach wie vor verheiratet. Die Glückszahlen tippte Hermann N. gemeinsam mit seiner neuen Lebensgefährtin Birgit J., mit der er bereits im Jahr 2001 zusammen zog.
Den offiziellen Scheidungsantrag reichte er allerdings erst zwei Monate nach dem Geldsegen ein. Dies wurde ihm nun zum Verhängnis.
Jahrelanger Rechtsstreit mit bitterem Ende für Ex-Mann
Während des Scheidungsprozesses erfuhr die Ex-Frau über den Millionengewinn ihres Mannes und ein jahrelanger Rechtsstreit nahm seinen Lauf. Nun fällte der BGH in Karlsruhe ein endgültiges Urteil in der Angelegenheit und sprach der Ex-Frau die Hälfte des Gewinnanteils ihres ehemaligen Ehemannes zu.
Ein Lottogewinn fällt laut BGH in den Zugewinnausgleich. Hiernach muss das während der Ehezeit erzielte Vermögen im Falle der Scheidung zwischen beiden Partnern zur Hälfte geteilt werden. Der Umstand, dass das Ehepaar zum Gewinnzeitpunkt bereits seit acht Jahren getrennt lebte, stellte für den BGH keine Ausnahme von dieser Regelung dar.
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