Wenn der Lotto Jackpot in 12 aufeinander folgenden Ziehungen nicht geknackt werden konnte, gibt es eine Zwangsausschüttung des Jackpots. Die Spielregeln von Lotto 6aus49 besagen, dass der Jackpot bei der 13. Ziehung ausgeschüttet werden muss.
Das bedeutet, dass der Jackpot in jedem Fall ausgeschüttet wird, auch wenn die erste Gewinnklasse beispielsweise nicht besetzt ist. In diesem Fall wird der Betrag auf die niedrigeren Gewinnklassen verteilt.
Sollte es mehrere Spieler in der ersten Gewinnklasse mit 6 Richtigen plus Superzahl geben, wird der Jackpot gleichmäßig unter den Gewinnern aufgeteilt.
Gibt es in der nächsten Ziehung wieder keinen Gewinner in der 1. Gewinnklasse (6 Richtige + Superzahl), wird der Jackpot in der 2. Gewinnklasse (6 Richtige) ausgeschüttet. Falls auch diese unbesetzt bleibt, geht der Jackpot in Gewinnklasse 3 (5 Richtige + Superzahl) usw.
Bisher gab es erst ein einziges Mal eine Zwangsausschüttung, bei der der erste Gewinnrang unbesetzt blieb. So konnte ein Lottospieler am 14. Mai 2016 den Lotto Jackpot über rund 37 Millionen Euro gewinnen, obwohl er nur die 6 Gewinnzahlen ohne Superzahl richtig getippt hatte.
Es lohnt sich also in jedem Fall einen Lottoschein am Tag einer Zwangsausschüttung abzugeben, denn bei diesem Ereignis ist alles möglich!
Gewinnwahrscheinlichkeit

Die Grafik verdeutlicht den Unterschied der Gewinnwahrscheinlichkeit zwischen Gewinnklasse 1 und Gewinnklasse 2.
Video die definitive Ausschüttung
Beispiele für Zwangsausschüttungen
Am Mittwoch, den 7. Juni 2017, gab es eine definitive Ausschüttung mit 29 Millionen Euro. Das Besondere an dieser Ziehung war, dass der Jackpot auf jeden Fall ausgeschüttet wurde – unabhängig davon, ob der Jackpot mit 6 Richtigen und der Superzahl geknackt ist oder nicht.
Wenn die oberste Gewinnklasse unbesetzt bleibt, wird die Gewinnsumme auf die nächste niedrigere Gewinnklasse verteilt. So kann es also sein, dass Sie beispielsweise mit nur 6 Richtigen oder 5 Richtigen plus der Superzahl den Lottojackpot gewinnen.
Bislang gab es erst einmal eine Zwangsausschüttung, bei der der erste Gewinnrang unbesetzt blieb. So konnte ein Lottospieler am 14. Mai 2016 den Lottojackpot über rund 37 Millionen Euro gewinnen, obwohl er nur die 6 Gewinnzahlen ohne Superzahl richtig getippt hatte.
Es lohnt sich also in jedem Fall am Tag der Zwangsausschüttung einen Lottoschein abzugeben, denn bei diesem Ereignis ist alles möglich!
Der 37 Millionen Euro Glückspilz
Am 25. Mai 2017 kam wie es kommen musste – die Zwangsausschüttung nach der 13. Lottoziehung garantierte die Auszahlung der Jackpot Summe. Doch die 37 Millionen Euro gehen diesmal an einen einzelnen Gewinner, einem Mann aus Aachen – der noch nicht einmal wusste, dass er bereits gewonnen hatte.
Wie jede Woche gab er bei seiner Lottoannahmestelle seinen Schein ab und überprüfte den letzten auf eventuelle Gewinne.
Er hörte zwar von dem enormen Gewinn im Radio und Fernsehen, aber dass er der Gewinner sein könnte, daran hätte er im Traum nicht gedacht.
Also ging er wie üblich zu seinem Lottoladen um die Ecke, um seinen neuen Schein abzugeben und den letzten überprüfen zu lassen. Bei der Annahmestelle sagte man ihm zunächst nur, dass er wohl mindestens 5.000 Euro gewonnen hätte. Nachdem er die Zahlen abgeglichen hatte, konnte es der Mann nicht fassen. Er hatte sechs Richtige ohne die richtige Superzahl getippt – als einziger deutschlandweit, einen Gewinner der Gewinnklasse 1 gab es zum 13. Mal in Folge nicht.
Auch wenn man gerne noch erfahren würde, wie es mit dem glücklichen Gewinner weitergeht – sowohl der Wohnort des Mannes, als auch sein Name und jegliche weitere Details werden von Westlotto geheim gehalten, was letztendlich natürlich nachvollziehbar und notwendig ist.
In der 60-jährigen Lotto Geschichte kam es bisher erst fünfmal vor dass ein Lotto-Jackpot auf über 30 Millionen Euro steigt.