Leider nein. Der neue Glücksspielstaatsvertrag schreibt unter § 4 Abs. 2 vor, dass von deutschen Online-Lottoanbietern eine Identitätsprüfung (Alters- und Adressverifikation) im Sinne der Spielsuchtprävention und des Jugendschutzes durchzuführen ist.
Streng genommen ist hierdurch die Online-Teilnahme für Auslandsdeutsche nicht untersagt, jedoch ermöglicht bisher kein Online-Lottoanbieter den benötigten Verifikationsprozess für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland.
Wer ohne deutschen Wohnsitz Lotto im Internet spielen möchte, muss daher auf eine illegale Zweitlotterien wie Lottoland oder Lottohelden ausweichen.