Wer in einer Spielgemeinschaft Lotto, EuroJackpot oder GlücksSpirale spielt, kann seine Gewinnchancen deutlich erhöhen. Im Glücksfall muss der Gewinnbetrag allerdings auch unter allen Mitspielern der Spielgemeinschaft aufgeteilt werden.
Viele Online-Lottoanbieter bieten mittlerweile die Möglichkeit, ohne großen Aufwand an einer Spielgemeinschaft teilzunehmen. Hierbei braucht man sich um nichts mehr zu kümmern und kann sich seines Gewinnanteils im Glücksfall sicher sein. Die folgende Tabelle zeigt alle Anbieter mit der Möglichkeit zur Teilnahme an einer Tippgemeinschaft.
Anbieter | Mitspieler | Teilnahme ab |
---|---|---|
Max. 200 | 9,50 Euro | |
Max. 170 | 5,00 Euro | |
Max. 160 | 4,90 Euro | |
Max. 77 | 6,99 Euro | |
Max. 40 | 6,95 Euro | |
k. A. | k. A. |
Eine private Spielgemeinschaft gründen
Unter Freunden, Arbeitskollegen oder Vereinsmitgliedern werden oftmals gerne Tippgemeinschaften zum gemeinsamen Lotto spielen gegründet. Doch damit es im Gewinnfall nicht zu Auseinandersetzungen kommt, sollten einige Punkte bei der Gründung einer privaten Spielgemeinschaft beachtet werden.
Bedingungen schriftlich festhalten
Vor dem gemeinsamen Spieleinsatz sollte ein schriftlicher Vertrag, unterzeichnet von allen Mitgliedern der Spielgemeinschaft, aufgesetzt werden. WestLotto hat zu diesem Zweck eine praktische Vorlage entwickelt. Spielgemeinschaft Vertrag (PDF) herunterladen.
Ein Spielleiter, der von allen Mitgliedern gewählt wird, sollte für das Einsammeln der Geldbeträge und das Abgeben der Spielscheine verantwortlich sein. Wichtig ist es, auch die gemeinsamen Glückszahlen schriftlich festzuhalten.
Der schriftliche Vertrag zur Spielgemeinschaft kann im Gewinnfall auch für die Steuerfreiheit des Lottogewinns von Bedeutung sein. Die gesamte Gewinnsumme erhält nur der Spielleiter ausgezahlt. Dieser ist dafür zuständig den Gewinn unter allen Teilnehmern zu verteilen. Sollte ein Geldempfänger nicht nachweisen können, dass es sich bei dem Geldbetrag um den Anteil eines Lottogewinns handelt, könnte das Finanzamt von einer steuerpflichtigen Schenkung ausgehen.