Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2013 sorgte für Aufsehen, nachdem ein Mann seinen Lottogewinn in Höhe von knapp einer Millionen Euro, nach achtjähriger Trennung mit seiner Ex-Frau teilen musste. Wie Lottogewinne im Falle einer Scheidung behandelt werden, erfahren Sie in diesem Artikel.
Beispiel 1: Ehevertrag mit Gütertrennung
Wer sich vor der Hochzeit für einen Ehevertrag mit Gütertrennung entschieden hat, braucht keinerlei Abzüge eines Lottogewinns nach der Scheidung zu fürchten. Jeder Ehepartner ist in diesem Fall vermögenstechnisch für sich selbst verantwortlich. Ein Zugewinnausgleich ist nach §1363 BGB ausgeschlossen. Hinweis: Der Ehevertrag muss unbedingt notariell verfasst und beglaubigt sein.
Beispiel 2: Die Zugewinngemeinschaft
Wer keinen notariellen Ehevertrag abgeschlossen hat, lebt automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Die Hälfte des in der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens muss mit dem Ehepartner nach einer Scheidung geteilt werden. Ein Lottogewinn während der Ehezeit ist dem erwirtschafteten Vermögen zu 100% zuzurechnen.
Einfluss auf den Unterhalt
Weil das Vermögen im Zuge eines hohen Lottogewinns in der Regel deutlich anwächst, fällt auch die Berechnung des Unterhalts für Kinder, die fortan beim Ex-Partner leben, deutlich höher aus. Auf den Ehegattenunterhalt im Trennungsjahr hat der Gewinn jedoch keinen Einfluss.