Gewinnauszahlung in bar
Die Möglichkeiten zur Auszahlung eines Lottogewinns richten sich nach der Gewinnhöhe.
Die maximale Gewinnhöhe für eine Barauszahlung in der Lotto-Verkaufsstelle unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern.
Der Gewinn kann ausschließlich im selben Bundesland abgeholt werden, in dem der Lottoschein gekauft wurde. Jede Lotto-Annahmestelle im zuständigen Bundesland ist verpflichtet den Gewinn auszuzahlen. Die folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Grenzen für eine Barauszahlung von Kleingewinnen.
Bundesland | Barauszahlung bis |
Baden-Württemberg | 1.000 Euro |
Bayern | 2.500 Euro |
Berlin | 500 Euro |
Brandenburg | 500 Euro |
Bremen | 1.000 Euro |
Hamburg | 1.000 Euro |
Hessen | 5.000 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 500 Euro |
Niedersachsen | 500 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 500 Euro |
Rheinland-Pfalz | 1.000 Euro |
Saarland | 500 Euro |
Sachsen | 1.000 Euro |
Sachsen-Anhalt | 1.000 Euro |
Schleswig-Holstein | 1.000 Euro |
Thüringen | 1.000 Euro |
Gewinnauszahlung per Überweisung
Oberhalb der Barauszahlungsgrenzen ist die Gewinnauszahlung ausschließlich per Banküberweisung möglich. Hierzu ist die Abgabe eines Zentralgewinn-Anforderungsformulars notwendig. Diese Formulare sind an jeder Lotto-Annahmestelle erhätlich (Beispiel-Formular).
Großgewinne ab 100.000 Euro
Gewinnern von mehr als 100.000 Euro steht ein persönlicher Gewinnbetreuer der Lottogesellschaft zur Verfügung. Dieser berät den Gewinner beim Umgang mit dem plötzlichen Geldsegen und sorgt für einen möglichst reibungslosen Ablauf.
Achtung: Gewinnverfall bei Nichtabholung nach 13 Wochen
Wer sich nicht innerhalb von 13 Wochen nach der Ziehung mit seinem Spielnachweis bei einer Lotto-Annahmestelle meldet, verliert seinen Gewinnanspruch – unabhängig von der Höhe des Gewinns. Jährlich bleiben so mehrere Millionen Euro bei den Lottogesellschaften liegen. Das Geld fließt in einen Topf für Sachpreise und Sonderauslosungen.
Automatische Gewinnauszahlung mit der LottoCard
Mit der LottoCard wird der Lottogewinn bei Nichtabholung automatisch auf das eigene Bankkonto überwiesen (i.d.R. nach fünf Wochen). Bei Sach- und Sonderauslosungsgewinnen wird man als LottoCard-Inhaber zudem schriftlich benachrichtigt. Die LottoCard ist allerdings nur in dem Bundesland gültig, in dem sie ausgestellt wurde. Auch die genauen Bedingungen variieren zwischen den einzelnen Bundesländern. Ein Formular zur Beantragung der LottoCard erhalten Sie an jeder Lotto-Annahmestelle.
Automatische Gewinnauszahlung beim Online-Lotto
Wer seinen Tippschein online abgibt, braucht keine Angst haben, dass der Tippschein verloren gehen könnte oder der Gewinn wegen Nichtabholung verfällt. Der Lottogewinn wird vollautomatisch dem eigenen Spielerkonto oder Bankkonto gutgeschrieben und man erhält eine Gewinnbenachrichtigung per E-Mail und/oder SMS.
Bei der Online-Teilnahme raten wir Ihnen zu einem seriösen und staatlich lizenzierten Lottoanbieter wie beispielsweise unserem Testsieger Tipp24. Eine Übersicht aller seriösen und staatlich lizenzierten Lottoanbieter in Deutschland finden Sie in unserem großen Lottoanbieter-Vergleich.
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