So manch ein Lottospieler fragt sich oftmals auch schon vor dem großen Gewinn: Muss man Steuern auf den Lottogewinn zahlen? Falls ja, wieviel? Wie wird das in anderen Ländern geregelt? Wie ist das bei Lottoanbietern im Internet, im Ausland?
Grundsätzlich gilt für die allermeisten, falls nicht sogar für alle Länder weltweit: Die fälligen Steuern richten sich stets nach den Bestimmungen des Landes, in welchem sich der Wohnsitz des Gewinners befindet. Ist man in Deutschland gemeldet und hat dort seinen Wohnsitz, sind ggf. fällige Steuern gemäß deutschem Steuergesetz an das zuständige Finanzamt in Deutschland abzuführen. Bei Wohnsitzen in mehr als einem Land wird es etwas komplizierter, was jedoch auf die wenigsten zutreffen dürfte.
Tipper in Deutschland müssen keine Steuern auf einen Lottogewinn zahlen
Sämtliche Lottogewinne sind in Deutschland steuerfrei. Das gilt gleichermaßen für Gewinne aus den staatlichen Lotterien, als auch für Gewinne aus Lotterien und Sportwetten, an denen über das Internet teilgenommen wird – auch bei ausländischen Glücksspielseiten, ganz egal, wo in der Welt. Dabei zählen auch Gewinne aus Rubbellosen, Sofortlotterien und Sportwetten zu den Lottogewinnen.
Kurz erwähnt sei der Begriff „steuerfrei“: Dieser ist im Kontext der Lotteriegewinne nicht ganz richtig, korrekt hieße es hier: „nicht steuerbar“. Das liegt ganz einfach daran, dass gemäß deutschem Steuergesetz Einkünfte nur dann zu versteuern sind, wenn diese einer Einkunftsart zuzuordnen sind. Lotteriegewinne fallen unter keine Einkunftsart, sind daher also auch nicht steuerbar. Für den Lottospieler macht das letztendlich keinen Unterschied:
Auf Lotteriegewinne müssen in Deutschland generell keine Steuern gezahlt werden.
Was man jedoch auch in Deutschland unbedingt beachten sollte
Wer mit dem Gewinn Kapital erzielt, also beispielsweise Zinsen darauf erhält, muss sehr wohl Steuern zahlen – jedoch nur auf das erzielte Kapital (also beispielsweise auf die erhaltenen Zinsen), nicht auf den Lottogewinn selbst.
Neben Deutschland gibt es einige weitere Länder, in welchen auf Lotteriegewinne keine Steuern anfallen: Dazu gehören u.a. Österreich, Liechtenstein, Italien, Finnland, Irland, Großbritannien, Neuseeland, Australien und Kanada.
In fast allen anderen Ländern sind Lottogewinne zu versteuern, gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes. In den meisten Ländern werden fällige Steuern aus nationalen Lotterien bereits durch den Anbieter an den Staat abgeführt, die ausgezahlte Summe fällt somit um den jeweils gültigen Steuersatz geringer aus. Das Steuerrecht der Mehrheit aller Länder sieht außerdem vor, dass Gewinne aus ausländischen Lotterien vom Gewinner selbst dem jeweiligen Finanzamt anzuzeigen und zu versteuern sind.
Die Gewinnsteuer kann zurückerstattet werden
Im Land der großen Weihnachtslotterie, Spanien, waren Lottogewinne bis zum Jahr 2013 steuerfrei – seitdem fällt dort eine Gewinnsteuer von 20% auf sämtliche Lottogewinne an. Diese 20% werden auch bei Gewinnern aus dem Ausland einbehalten, können in manchen Fällen jedoch auf Antrag zurückerstattet werden.
Beispiel: Wer in Deutschland wohnt und beim El Gordo gewinnt, kann im Folgejahr die Gewinnsteuer von 20% vom spanischen Finanzamt zurückfordern, da Lotteriegewinne in Deutschland steuerfrei sind, Spanien der EU angehört und mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat.
Die Steuersätze auf Lotteriegewinne, Freibeträge und Regelungen fallen je nach Land recht unterschiedlich aus. In den Niederlanden beispielsweise fallen pauschal 29% Gewinnsteuer an, in der Schweiz hat der Glücksspielanbieter eine Verrechnungssteuer von 35% an den Staat abzuführen, welche unter bestimmten Voraussetzungen vom Gewinner über seine Steuererklärung zurückgefordert werden kann. In den Vereinigten Staaten werden die jeweiligen Gesetze von jedem Bundesstaat mehr oder weniger unabhängig voneinander festgelegt, mit teilweise erheblichen Unterschieden.
Fazit: Wer seinen Wohnsitz in einem der genannten Länder hat, in denen keine Steuern auf Lotteriegewinne anfallen, hat wenig bis nichts zu befürchten – sollte jedoch daran denken, dass Zinsen zu versteuern sind. Wer in einem anderen Land seinen Wohnsitz angemeldet hat, wird mit einiger Wahrscheinlichkeit seine Lotteriegewinne versteuern müssen. In diesem Fall lohnt es sich, sich genau über das jeweils gültige Steuerrecht zu informieren und seinen Steuerberater zu fragen, denn oftmals können anfallende Steuern gemindert, und bereits gezahlte Steuern zumindest teilweise zurückgefordert werden.